Aufgrund der Corona Epidemie mussten schon viele Veranstaltungen und leider auch Schützenfeste abgesagt werden.
Zwangsläufig stellt sich die Frage nach der Rechtslage, ist der Schützenverein, die Schützenbruderschaft, die Schützengesellschaft gegenüber Künstlern, Musikgruppen, Festwirten und anderen Vertragspartnern schadensersatzpflichtig.
Der Bundesjustiziar des BHDS Hermann-Josef Pierenkemper hat sich mit dieser Frage beschäftigt.
Erläuterung zur Absage von Veranstaltungen